Die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2018 sind verlängert worden. Wer seine Erklärungen selbst anfertigt, hat damit nun bis zum 31. Juli 2019 Zeit.
Auch für diejenigen, die Ihre Erklärungen durch einen Steuerberater bearbeiten lassen, ist die Frist verlängert worden auf den 29.02.2020.
Sie sollten trotzdem für eine frühzeitige Bearbeitung Ihrer Erklärungen sorgen. Einerseits weil man sich an nicht so weit zurückliegende Vorgänge bei eventuellen Rückfragen besser erinnert, andererseits weil zu befürchten ist, dass es sich zum Jahresende drängt, weil sich jeder über die Fristverlängerung freut und damit das leidige Thema aufschiebt und außerdem werden über diese nun schon längere Frist hinaus weitere Fristverlängerungen schwierig.
Berlin, 4. März 2019
© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner
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