Da die Betriebsprüfungen offensichtlich das Thema „Kasse" aktuell als einen der Schwerpunkte betrachten, empfehle ich Ihnen ein weiteres Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung für den Fall, dass Sie eine offene Ladenkasse führen und nicht eine elektronische Kasse haben.
Das Merkblatt des Landesamtes für Steuern Niedersachsen vom 22.02.2019 beschreibt knapp und verständlich, wie die Kasse geführt werden muss und was die Folgen sind, wenn dies nicht der Fall ist.
Wenn Sie Bedarf haben, so stelle ich Ihnen das Merkblatt gern zur Verfügung.
Berlin, den 29. Juli 2019
© KWWM Kleppeck, Welbers, Winkel und Partner
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